
Nominierungsregeln
Es dürfen jeweils bis zu 50 Titel für die nationalen bzw. internationalen Charts nominiert werden.
Für die internationalen Charts sind alle Beiträge erlaubt, die seit 1956 beim ESC waren, sowohl im Finale als auch in den Semirunden (seit 2004), Vorrunde (1996) oder internationalen Qualifikationsrunde (1993). Auch die Beiträge aus 2020 können gewählt werden. Erlaubt sind auch regelkonforme Lieder, die von einem Land zum ESC eingereicht wurden, aber aus unterschiedlichen Gründen letztendlich nicht angetreten sind (z. B. Frankreich 1974 oder Rumänien 2016).
Für die nationalen Charts sind alle Beiträge der deutschen Vorentscheidungen zum ESC erlaubt. Hierzu zählen auch Vorrunden, wie den Radiovorrunden in den 80ern oder das Finale von "Ich will zum ESC!" (2024). Nicht erlaubt sind nachgesungene Lieder z.B. aus Castingrunden. Vorentscheidungslieder, die zum ESC geschickt wurden (in der Regel der VE-Gewinner), sind nur für die internationalen Charts startberechtigt.
Platzierungsregeln
Die Plätze für die TOP100 werden in folgender Reihenfolge ermittelt:
- Anzahl der Nominierungen
- Erhaltene Punkte
- Jahr der Teilnahme (ältere Jahre werden bevorzugt)
- Platzierung beim ESC (international) bzw. der Vorentscheidung (national)